Bildungsurlaub
Abhängig von Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses sowie Bundesland haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland – mit Ausnahme von Sachsen und Bayern – Anspruch auf regelmäßigen Bildungsurlaub mit einer Dauer von fünf Tagen im Jahr oder alternativ zehn Tagen alle zwei Jahre. Hierbei handelt es sich um bezahlten Urlaub, welcher der Weiterbildung dient, der/die Arbeitnehmer*in trägt lediglich die Seminarkosten.
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich jedoch teils drastisch, weswegen keine pauschale Anerkennung in ganz Deutschland möglich ist (detailliertere Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder gibt es auf bildungsurlaub.de).
Hier eine Übersicht über unsere Reisen, für die aktuell bereits eine Anerkennung vorliegt oder eine Anerkennung möglich ist:
15.02.2025 to 24.02.2025 | Oman |
Anerkannt in: Berlin. |
16.03.2025 to 26.03.2025 | Jordanien |
Anerkannt in: Berlin und Rheinland-Pfalz, Anerkennung möglich in: Brandenburg, Hessen, Saarland und Thüringen |
15.05.2025 to 26.05.2025 | Südosttürkei |
Antrag auf Anerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz. |
01.08.2025 to 10.08.2025 | Nordosttürkei |
Anerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz |
Auf Anfrage können wir Anträge (ohne Gebühr) in folgenden Bundesländern einreichen:
- Brandenburg
- Hessen (Hier sind wir als Bildungsträger anerkannt)
- Thüringen
Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 50 €) in folgenden Bundesländern einreichen:
- Rheinland-Pfalz
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt
Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 100 €) in folgenden Bundesländern einreichen:
- Schleswig-Holstein
- Niedersachsen
Keine Anerkennung aktuell möglich in: Bayern, BaWü, Bremen, NRW (Ausnahme Gedenkstätten des Nazi-Terrors) und Sachsen
Bescheinigung über den edukativen Charakter einer Reise: In manchen Fällen können wir eine Bescheinigung über den edukativen Charakter der Reise ausstellen. Diese Bescheinigung kann, muss aber nicht, vom Arbeitgeber ebenfalls angenommen werden.
Für (An-)Fragen zur Anerkennung unserer Reisen als Bildungsurlaub wende dich bitte per E-Mail an uns: [email protected].