Bildungsurlaub
Abhängig von Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses sowie Bundesland haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland – mit Ausnahme von Sachsen und Bayern – Anspruch auf regelmäßigen Bildungsurlaub mit einer Dauer von fünf Tagen im Jahr oder alternativ zehn Tagen alle zwei Jahre. Hierbei handelt es sich um bezahlten Urlaub, welcher der Weiterbildung dient, der/die Arbeitnehmer*in trägt lediglich die Seminarkosten.
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich jedoch teils drastisch, weswegen keine pauschale Anerkennung in ganz Deutschland möglich ist (detailliertere Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder gibt es auf bildungsurlaub.de).
Wir bitten außerdem zu beachten, dass in der Regel nicht alle Tage einer Reise anerkannt werden können und entsprechend in manchen Fällen normale Urlaubstage zur Überbrückung genommen werden müssen. Darum empfehlen wir, sich erst bei uns darüber zu erkundigen, welchen Umfang die Anerkennung im gewünschten Bundesland hat, bevor eine verbindlich Buchung abgeschlossen wird.
Hier eine Übersicht über unsere Reisen, für die aktuell bereits eine Anerkennung vorliegt oder eine Anerkennung möglich ist:
04.01.2026 bis 15.01.2026 | Süd-Pakistan |
Antragstellung auf Anerkennung möglich in: Thüringen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Hessen und im Saarland. |
26.05.2026 bis 05.06.2026 | Albanien, Nordmazedonien und Kosovo |
Anerkannt in Berlin und im Rheinland-Pfalz. Weitere Anträge auf Nachfrage möglich. |
Auf Anfrage können wir Anträge (ohne Gebühr) in folgenden Bundesländern einreichen:
- Brandenburg
- Hessen (Hier sind wir als Bildungsträger anerkannt)
- Thüringen
Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 50 €) in folgenden Bundesländern einreichen:
- Rheinland-Pfalz
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt
Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 100 €) in folgenden Bundesländern einreichen:
- Schleswig-Holstein
- Niedersachsen
Keine Anerkennung aktuell möglich in: Bayern, BaWü, Bremen, NRW (Ausnahme Gedenkstätten des Nazi-Terrors) und Sachsen
Bescheinigung über den edukativen Charakter einer Reise: In manchen Fällen können wir eine Bescheinigung über den edukativen Charakter der Reise ausstellen. Diese Bescheinigung kann, muss aber nicht, vom Arbeitgeber ebenfalls angenommen werden.
Für (An-)Fragen zur Anerkennung unserer Reisen als Bildungsurlaub wende dich bitte per E-Mail an uns: [email protected].