Bildungsurlaub

Abhängig von Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses sowie Bundesland haben Arbeitnehmer*innen in Deutschland – mit Ausnahme von Sachsen und Bayern – Anspruch auf regelmäßigen Bildungsurlaub mit einer Dauer von fünf Tagen im Jahr oder alternativ zehn Tagen alle zwei Jahre. Hierbei handelt es sich um bezahlten Urlaub, welcher der Weiterbildung dient, der/die Arbeitnehmer*in trägt lediglich die Seminarkosten.

Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich jedoch teils drastisch, weswegen keine pauschale Anerkennung in ganz Deutschland möglich ist (detailliertere Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder gibt es auf bildungsurlaub.de). 

Hier eine Übersicht über unsere Reisen, für die aktuell bereits eine Anerkennung vorliegt oder eine Anerkennung möglich ist: 

 
Januar 2025
04.01.2025 bis 15.01.2025 Süd-Pakistan

Anerkannt in: Berlin, Hamburg, Brandenburg, Hessen und im Saarland. Antragstellung auf Anerkennung  möglich in: Thüringen.

05.01.2025 bis 12.01.2025 Thessaloniki

Anerkannt in: Berlin und Hessen.
Anerkennung möglich in: Brandenburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Februar 2025
15.02.2025 bis 24.02.2025 Oman

Anerkannt in: Berlin und Hessen.

März 2025
16.03.2025 bis 26.03.2025 Jordanien

Anerkannt in: Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz, Anerkennung möglich in: Brandenburg, Saarland und Thüringen

April 2025
06.04.2025 bis 12.04.2025 Sarajevo

Anerkannt in: Baden-Württemberg, Hessen, Saarland.
Anerkennung möglich in: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

06.04.2025 bis 16.04.2025 Irakisch-Kurdistan

Anerkannt in: Hessen. Antrag gestellt in: Berlin. Antrag auf Aerkennung möglich in Brandenburg, Saarland, Thüringen und Rheinland-Pfalz.

13.04.2025 bis 22.04.2025 Ägypten

Anerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz

19.04.2025 bis 29.04.2025 Irak

Antrag auf Aerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

19.04.2025 bis 27.04.2025 Israel & Palästina

Antrag auf Aerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Mai 2025
02.05.2025 bis 12.05.2025 Irak

Antrag auf Aerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

15.05.2025 bis 26.05.2025 Südosttürkei

Antrag auf Anerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

18.05.2025 bis 25.05.2025 Georgien


Anerkennung möglich in: Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
 

Wir empfehlen für den Flug ebenfalls Kutaisi als Ankunfts- und Abflughafen in Betracht zu ziehen. Die Flüge können hier meist um einiges günstiger sein. 

Juli 2025
07.07.2025 bis 11.07.2025 Nahostseminar am See

Anerkennung möglich in: Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Brandenburg, Saarland und Thüringen. 

August 2025
01.08.2025 bis 10.08.2025 Nordosttürkei

Anerkennung möglich in Berlin, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz

September 2025
08.09.2025 bis 18.09.2025 Albanien, Nordmazedonien und Kosovo

Beantragt in Berlin und Hessen. Weitere Anträge auf Nachfrage möglich.

27.09.2025 bis 05.10.2025 Bosnien Herzegowina
28.09.2025 bis 04.10.2025 Deutsche Okkupation Kretas


Anerkennung möglich in: Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Auf Anfrage können wir Anträge (ohne Gebühr) in folgenden Bundesländern einreichen:

  • Brandenburg
  • Hessen (Hier sind wir als Bildungsträger anerkannt)
  • Thüringen

Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 50 €) in folgenden Bundesländern einreichen:

  • Rheinland-Pfalz
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen-Anhalt

Auf Anfrage können wir Anträge (mit Gebühr 100 €) in folgenden Bundesländern einreichen:

  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen

Keine Anerkennung aktuell möglich in: Bayern, BaWü, Bremen, NRW (Ausnahme Gedenkstätten des Nazi-Terrors) und Sachsen

Bescheinigung über den edukativen Charakter einer Reise: In manchen Fällen können wir eine Bescheinigung über den edukativen Charakter der Reise ausstellen. Diese Bescheinigung kann, muss aber nicht, vom Arbeitgeber ebenfalls angenommen werden. 

Für (An-)Fragen zur Anerkennung unserer Reisen als Bildungsurlaub wende dich bitte per E-Mail an uns: [email protected].